In Nachlässen sind Wertgegenstände, Dokumente oder Bargeld manchmal in Wohnungen und Häusern versteckt – in Fächern, Behältern, selten genutzten Räumen oder unter alltäglichen Gegenständen. Erben möchten Klarheit, ohne Grenzen zu überschreiten.
Wer darf was?
Maßgeblich sind Erbrecht, Besitzverhältnisse und ggf. richterliche oder notarielle Anordnungen. Ohne Berechtigung darf niemand fremde Wohnungen durchsuchen. NGVB unterstützt nur berechtigte Personen (z. B. Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger) und nur im gesetzlichen Rahmen.
Typische Unterstützung
- Strukturierte Begehung und Dokumentation in freigegebenen Räumen
- Hinweise zu häufigen Verstecken (ohne Anleitung zu Straftaten)
- Sicherung und Inventarisierung gefundener Gegenstände nach Absprache
- Koordination mit Notar, Anwalt oder Nachlassgericht, wenn gewünscht
Was wir nicht tun
Kein Aufbrechen ohne Rechtstitel, kein „Schatz suchen“ gegen den Willen berechtigter Personen, keine Hehlerei-Szenarien. Seriöse Arbeit schützt den Nachlass und die Beteiligten.
Beratung vor der Aktion
Oft hilft zuerst ein Gespräch: Welche Räume sind zugänglich? Gibt es Testament, Inventar, frühere Hinweise der verstorbenen Person? Daraus entsteht ein realistischer Plan.
Anfragen: Kostenlose Anfrage stellen · Thema „Erbschaft / Nachlass“ angeben · Info.ngvb@gmail.com
Diskretion und Datenschutz
Anfragen zu Beziehung, Dating oder Nachlass sind sensibel. Übermitteln Sie in der ersten Nachricht nur das Nötigste. Weitere Unterlagen können nach Absprache nachgereicht werden. NGVB speichert nur, was für die Bearbeitung erforderlich ist.
Abgrenzung zu Behörden
Private Recherche ersetzt keine polizeiliche Ermittlung und keine notarielle Nachlassabwicklung. Bei Straftaten oder Streit um Erbrecht sind die zuständigen Stellen und Fachanwälte einzubeziehen.
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Kein Rechtsrat. Leistungen nur im gesetzlichen Rahmen. Bei Gefahr: 110.